Anwalt für Bau- und Architektenrecht in Stuttgart
Ein Bauvorhaben verlangt verlässliche Absprachen zwischen Bauherren, Unternehmen und Planern. Wenn Mängel auftreten, Leistungen streitig sind oder der Bau stockt, unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Einordnung und dem weiteren Vorgehen. Ich berate private Bauherren, Erwerber, Bauunternehmen, Handwerker, Architekten und Ingenieure in Stuttgart und Umgebung.
Auch bei Fragen zur Baugenehmigung oder Konflikten zwischen Bauherren und Nachbarn prüfe ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mein Büro liegt in der Königstraße 78, in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen. Sie sprechen direkt mit mir – persönlich, telefonisch oder per Video, auf Deutsch oder Türkisch.
Mandatsanfrage starten · Anrufen
Für private Bauherren und Erwerber · Für Bauunternehmen und Handwerker · Für Architekten und Ingenieure · Öffentliches Baurecht: Baugenehmigung und Nachbarn · Häufige Fragen
Für private Bauherren und Erwerber
Vor Vertragsschluss, während der Ausführung und nach der Fertigstellung stellen sich unterschiedliche Fragen. Ich prüfe die vereinbarten Leistungen und den tatsächlichen Bauablauf. Wir klären gemeinsam, welche Dokumentation erforderlich ist und welche Schritte Ihre Position sichern können. Technische Fragen stimmen wir bei Bedarf mit einem Sachverständigen ab.
Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag prüfen
Ich prüfe Bauvertrag, Baubeschreibung, Zahlungsplan und Anlagen darauf, ob Leistungsumfang und gegenseitige Pflichten nachvollziehbar geregelt sind. Dabei berücksichtige ich die jeweilige Vertragsart und Ihre Ziele. Auch unklare Leistungsbeschreibungen, Übergabetermine oder besondere Zusagen sollten vor der Unterschrift besprochen werden.
Aus meinen Beiträgen: Handskizze und Bauvertrag · Fertighausvertrag und Zufahrt · Zusage „baureifes Grundstück“.
Baumängel und Gewährleistung
Bei Rissen, Feuchtigkeit oder anderen Beanstandungen ordne ich Vertrag, Mängeldokumentation und bisherigen Schriftwechsel ein. Ich prüfe, welche Ansprüche in Betracht kommen und in welcher Reihenfolge sie verfolgt werden sollten. Für das weitere Vorgehen sind insbesondere der Zustand des Bauwerks, bisherige Nachbesserungsversuche und die Abnahme wichtig.
Aus meinen Beiträgen: Material und vereinbarte Nutzung · mangelhafter Fundamenterder · kein pauschaler Abzug „neu für alt“ · Risse nach Bauarbeiten.
Bauabnahme
Vor einer Abnahme prüfe ich die rechtlichen Fragen anhand von Vertrag, Leistungsstand und vorhandenen Protokollen. Dabei geht es unter anderem um dokumentierte Mängel, Vorbehalte und die Folgen einer Erklärung. Eine technische Zustandsprüfung durch einen Sachverständigen ersetzt die rechtliche Beratung ebenso wenig wie umgekehrt.
Aus meinen Beiträgen: Objektbegehung und technische Prüfung.
Bauverzug und steckengebliebener Bau
Wenn Arbeiten nicht fortgesetzt oder Termine überschritten werden, prüfe ich die Vereinbarungen, den Bauzeitenplan und die Ursachen der Verzögerung. Gemeinsam klären wir, welche Aufforderung oder Fristsetzung erforderlich ist und ob weitere Ansprüche oder eine Vertragsbeendigung in Betracht kommen. Ein voreiliger Wechsel des Unternehmens kann neue Streitpunkte schaffen.
Aus meinen Beiträgen: Entschädigung bei Baustillstand · steckengebliebener Bau.
Bauträger und Eigentumswohnung
Bei Bauträgerverträgen prüfe ich Streitigkeiten über Fertigstellung, Übergabe, Zahlungen und Mängel. Betreffen die Beanstandungen Gemeinschaftseigentum, müssen auch die Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft und vorhandene Beschlüsse berücksichtigt werden. Hier bestehen Schnittstellen zum Miet- und WEG-Recht in Stuttgart.
Aus meinen Beiträgen: Schlusszahlung beim Bauträger.
Bauen an der Grundstücksgrenze
Bei Arbeiten an oder nahe der Grenze prüfe ich die betroffenen Grundstücke, die geplanten Maßnahmen und die Rechte der Beteiligten. Dafür helfen Pläne, Fotos und der Schriftwechsel. Technische Risiken und öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen müssen gegebenenfalls getrennt aufgearbeitet werden.
Aus meinen Beiträgen: Umbau an der Grenze.
Für Bauunternehmen und Handwerker
Ich unterstütze Unternehmen dabei, Forderungen und Nachträge nachvollziehbar aufzubereiten und sich gegen unberechtigte Beanstandungen zu wehren. Grundlage sind Vertrag, Leistungsverzeichnis und die Dokumentation der Ausführung. Auch die Kommunikation während des Bauablaufs kann für einen späteren Streit entscheidend sein.
Werklohn und Abschlagszahlungen
Ich prüfe offene Rechnungen, den erreichten Leistungsstand und Einwendungen des Auftraggebers. Gemeinsam stellen wir die für die Durchsetzung wichtigen Unterlagen zusammen. Bei Streit über Abzüge oder die Fälligkeit einer Zahlung nehme ich die Vertragsgrundlagen und die konkrete Ausführung in den Blick.
Aus meinen Beiträgen: Fälligkeit der Schlussrate.
Nachträge und geänderte Leistungen
Bei zusätzlichen oder geänderten Leistungen kläre ich, was ursprünglich vereinbart war, wer eine Änderung verlangt hat und wie sie dokumentiert wurde. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Prüfung von Nachtragsforderungen und entsprechenden Vereinbarungen. Angebot, Anordnung und tatsächliche Ausführung sollten sich nachvollziehbar zuordnen lassen.
Bauhandwerkersicherung
Ich prüfe, ob eine Sicherheit verlangt werden kann und welche Voraussetzungen im jeweiligen Vertragsverhältnis gelten. Auch erhaltene Sicherungsverlangen und Bürgschaften gehören zur Beratung. Entscheidend sind die konkrete Beteiligtenstellung, der Vertrag und etwaige gesetzliche Ausnahmen.
Behinderung und Bauzeit
Bei Behinderungen oder Unterbrechungen prüfe ich deren Dokumentation und die Auswirkungen auf die weitere Leistung. Dazu gehören Bauzeitenpläne, Anzeigen, Besprechungsprotokolle und der Schriftwechsel. Gemeinsam arbeiten wir auf, welche Ursachen und Zeiträume sich belegen lassen und welche Konsequenzen daraus folgen.
Aus meinen Beiträgen: persönliche Haftung für Bausicherheit.
Für Architekten und Ingenieure
Bei Planungsleistungen müssen Auftrag, Leistungsumfang und tatsächlicher Projektverlauf zusammen betrachtet werden. Ich unterstütze Planer und Auftraggeber bei Vertragsfragen und Haftungsstreitigkeiten. Dabei trenne ich die rechtliche Bewertung von den technischen Fragen, für die gegebenenfalls sachverständige Unterstützung erforderlich ist.
Architektenvertrag und Leistungsumfang
Ich prüfe die vereinbarten Planungs- und Überwachungsaufgaben, Nachträge und Änderungen im Projekt. Wichtig ist, was tatsächlich beauftragt wurde und welche Unterlagen dazu vorliegen. Ein klarer Vertrag hilft, Erwartungen und Zuständigkeiten der Beteiligten von Beginn an festzuhalten.
Aus meinen Beiträgen: Architektenvertrag und HOAI.
Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler
Bei einem behaupteten Fehler prüfe ich die geschuldete Leistung, die Dokumentation und den Zusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden. Auch die Zusammenarbeit mit Fachplanern kann eine Rolle spielen. Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr der erhobenen Ansprüche.
Aus meinen Beiträgen: Koordination der Fachplanung · Architektenhaftung und „neu für alt“ · Haftung des Energieberaters.
Honorarstreit
Ich prüfe vertragliche Vergütungsregelungen, den vereinbarten Leistungsumfang und die Abrechnung. Bei Streit über zusätzlich beauftragte oder nicht erbrachte Leistungen arbeiten wir die Projektunterlagen auf. Auch Fragen zur HOAI werden anhand des konkreten Vertrags und seiner zeitlichen Einordnung geprüft.
Aus meinen Beiträgen: Baukostengrenze und Honorar.
Schutz von Plänen
Bei der Nutzung oder Weitergabe von Plänen prüfe ich die Vertragsgrundlagen und mögliche Rechte des Planers. Nicht jede Verwendung lässt sich ohne Kenntnis der Vereinbarungen bewerten. Für die Beratung benötige ich deshalb die betroffenen Pläne, den Auftrag und Informationen zur beanstandeten Nutzung.
Aus meinen Beiträgen: Urheberschutz für Architektenpläne.
Öffentliches Baurecht: Baugenehmigung und Nachbarn
Ich berate Bauherren und Nachbarn zu behördlichen Entscheidungen und zur rechtlichen Einordnung eines Bauvorhabens. Dabei sind Landesrecht, Bauplanungsrecht und der konkrete Verfahrensstand zu berücksichtigen. Die Genehmigung eines Vorhabens und privatrechtliche Ansprüche zwischen Nachbarn sind unterschiedliche Fragen.
Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Ich prüfe Fragen zur Genehmigungsfähigkeit und zu behördlichen Anforderungen anhand von Bauantrag, Plänen und vorhandenem Schriftwechsel. Bei einem Bauvorbescheid kommt es darauf an, welche konkrete Frage zur Entscheidung gestellt wurde. Technische Planung und rechtliche Prüfung sollten aufeinander abgestimmt sein.
Baugenehmigung abgelehnt
Bei einem ablehnenden Bescheid prüfe ich die Begründung, die Rechtsbehelfsbelehrung und die weiteren Möglichkeiten. In Baden-Württemberg ist das Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten nach der Landesbauordnung grundsätzlich entfallen; regelmäßig ist unmittelbar gerichtlicher Rechtsschutz zu prüfen. Ältere Bescheide und Übergangsfälle müssen gesondert eingeordnet werden.
Nachbarrechte gegen eine Baugenehmigung
Für Nachbarn prüfe ich, ob eigene geschützte Rechte durch das Vorhaben betroffen sein können. Für Bauherren bewerte ich Einwendungen und gerichtliche Angriffe gegen die Genehmigung. Auch die Frage eines vorläufigen Baustopps erfordert eine eigene Prüfung; ein Rechtsbehelf stoppt ein genehmigtes Vorhaben nicht stets automatisch.
Baustopp und Abrissverfügung
Bei einer behördlichen Baueinstellung, Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsanordnung prüfe ich die Verfügung und ihre Begründung. Wir klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommt. Nennen Sie bereits bei der Anfrage bekannte Fristen und angekündigte Vollzugsmaßnahmen.
Früh prüfen, Risiken begrenzen
Am Bau hängen viele Schritte voneinander ab. Je früher Verträge, Fristen und Beweise geprüft werden, desto gezielter lassen sich Positionen sichern und Streitpunkte eingrenzen. Deshalb kann eine rechtliche Prüfung schon bei Vertragsschluss, vor einer Abnahme oder nach der ersten Mängelanzeige sinnvoll sein. Ich bespreche mit Ihnen die Reihenfolge der Schritte anhand des tatsächlichen Projektstands.
So läuft die Zusammenarbeit
1. Kontakt aufnehmen
Nennen Sie bei der Anfrage, ob eine Abnahme, ein Zahlungstermin oder eine behördliche Frist ansteht. Beschreiben Sie kurz Ihre Rolle und das Bauvorhaben.
2. Unterlagen und Ziel klären
Ich prüfe Vertrag, Pläne, Fotos und Schriftwechsel. Bei technischen Fragen besprechen wir, ob ein Sachverständiger hinzugezogen werden sollte.
3. Vorgehen festlegen und umsetzen
Wir stimmen die weiteren Schreiben, Verhandlungen oder gerichtlichen Schritte ab. Nach der Beauftragung übernehme ich die vereinbarten Maßnahmen und halte Sie auf dem Laufenden.
Diese Unterlagen helfen mir
Bringen Sie mit, was bereits vorhanden ist. Fehlende Unterlagen können wir gezielt ergänzen. Je nach Anliegen sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:
- Bau- oder Architektenvertrag mit Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis und Plänen
- Angebote, Nachträge und Änderungsvereinbarungen
- Rechnungen, Abschlagsrechnungen und Zahlungsnachweise
- Fotos mit Datum, Bautagebuch, Bauzeitenplan und Protokolle
- Mängelanzeigen, Antworten und Abnahmeprotokolle
- Gutachten, Bürgschaften und bisheriger Schriftwechsel
- Bei Behördenfragen: Bauantrag, Bescheid, Rechtsbehelfsbelehrung und Zustellnachweis
Halten Sie vorhandene Zustellnachweise und Briefumschläge bereit. Die Mandatsanfrage enthält keinen Dokumentenupload; die Übermittlung der Unterlagen stimmen wir anschließend ab.
Häufige Fragen zum Bau- und Architektenrecht
Wann verjähren Ansprüche wegen Baumängeln?
Für die in § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB erfassten Mängelansprüche bei Bauwerken gilt grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren ab Abnahme. Vertragsregelungen, die Art der Leistung, Arglist und mögliche Hemmungs- oder Neubeginnstatbestände sind zusätzlich zu prüfen. Eine Mängelanzeige allein sichert den Anspruch nicht in jedem Fall gegen Verjährung.
Wie zeige ich Baumängel richtig an?
Beschreiben Sie möglichst konkret, wo und wie sich die Beanstandung zeigt, und sichern Sie Fotos sowie vorhandene Unterlagen. Für die rechtliche Prüfung sind Vertrag, Abnahmestand und bisherige Nachbesserungsversuche wichtig. Ich unterstütze Sie bei einem passenden Schreiben und gegebenenfalls einer erforderlichen Fristsetzung.
Brauche ich bei Baumängeln einen Gutachter?
Bei streitigen technischen Ursachen, Umfang oder Beseitigungsmöglichkeiten kann ein Sachverständiger sinnvoll sein. Ob eine private Begutachtung oder eine gerichtliche Beweissicherung passt, hängt vom konkreten Fall ab. Die technische Feststellung und die rechtliche Bewertung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Was bedeutet die Bauabnahme nach BGB?
Mit der Abnahme wird die erbrachte Leistung grundsätzlich als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkannt. Die Abnahme kann wichtige Folgen unter anderem für Vergütung, Beweisfragen und Verjährung haben. Ich prüfe vor einer Erklärung die konkreten Unterlagen; die gesetzliche Grundlage ist § 640 BGB.
Was ist der Unterschied zwischen einer Abnahme nach BGB und nach VOB/B?
Das BGB enthält die gesetzlichen Regeln; die VOB/B ist ein Regelwerk, das wirksam Vertragsbestandteil geworden sein muss. Je nach Vertrag können sich Unterschiede im Ablauf und bei den Rechtsfolgen ergeben. Entscheidend sind deshalb die vereinbarte Fassung, ihre Einbeziehung und ergänzende Vertragsregelungen.
Meine Baugenehmigung wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Lassen Sie Bescheid, Zugang und Rechtsbehelfsbelehrung zeitnah prüfen. In Baden-Württemberg ist das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten nach der Landesbauordnung grundsätzlich abgeschafft; regelmäßig kommt unmittelbar eine Klage in Betracht. Übergangsfälle und die konkrete Frist müssen anhand des Bescheids geprüft werden.
Kann ich den Bauvertrag wegen Verzug kündigen?
Eine Verzögerung rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung aus wichtigem Grund. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls; je nach Situation können vorherige Abmahnung oder Fristsetzung erforderlich sein (§ 648a BGB). Vor einer Kündigung sollten deren Voraussetzungen und Folgen gesondert geprüft werden.
Was kann ich tun, wenn der Bauträger insolvent ist?
Zunächst sind Vertragsstand, erbrachte Leistungen, Zahlungen und vorhandene Sicherheiten zu klären. Auch Eigentumsposition und der Stand des Insolvenzverfahrens sind wichtig. Ich prüfe mit Ihnen die verfügbaren Unterlagen und welche Schritte zum Schutz Ihrer Position in Betracht kommen.
Haftet der Architekt für Planungsfehler?
Ein Haftungsanspruch setzt eine Prüfung der geschuldeten Leistung, einer Pflichtverletzung und des geltend gemachten Schadens voraus. Nicht jede Beanstandung am Bau ist automatisch dem Architekten zuzuordnen. Ich prüfe Vertrag, Planung und Projektablauf und beziehe bei technischen Fragen sachverständige Feststellungen ein.
Wie lange haftet ein Architekt?
Für bestimmte Mängelansprüche wegen Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk gilt grundsätzlich eine Verjährung von fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB). Andere Ansprüche oder Besonderheiten können abweichend zu beurteilen sein. Die gesamte Beauftragung und der Abnahmestand sind deshalb zu prüfen.
Wann verjährt eine Werklohnforderung?
Grundsätzlich ist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zu prüfen (§ 195 BGB). Ihr Beginn richtet sich regelmäßig nach § 199 BGB und hängt unter anderem von der Entstehung des Anspruchs ab. Fälligkeit, Vertragsbesonderheiten sowie mögliche Hemmung oder Neubeginn müssen zusätzlich geprüft werden.
Wie kann ich als Nachbar gegen eine Baugenehmigung vorgehen?
In Baden-Württemberg ist in Angelegenheiten nach der Landesbauordnung grundsätzlich unmittelbar gerichtlicher Rechtsschutz zu prüfen. Ob und welche Frist läuft, hängt insbesondere von Bekanntgabe, Rechtsbehelfsbelehrung und Verfahrensstand ab. Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz kann zusätzlich erforderlich sein; ältere Bescheide sind gesondert zu beurteilen.
Für Stuttgart und Umgebung
Mein Büro befindet sich in der Königstraße 78 in der Stuttgarter Innenstadt. Ich berate Mandanten aus den Stuttgarter Stadtbezirken, etwa Mitte, West, Bad Cannstatt und Vaihingen, sowie aus dem Umland, unter anderem Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Böblingen, Fellbach und Leonberg. Die Beratung ist auf Deutsch und Türkisch möglich. Besprechungen können wir nach Vereinbarung persönlich, telefonisch oder per Video führen.
Die Haltestellen Stadtmitte und Rotebühlplatz liegen in der Nähe. Direkt am Büro gibt es keine eigenen Parkplätze; nutzen Sie bei einer Anfahrt mit dem Auto bitte die Parkhäuser in der Umgebung.
In Bürogemeinschaft mit Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen
Ich arbeite in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen, Königstraße 78, 70173 Stuttgart. Ihre Anfrage auf dieser Website richtet sich an mich als Rechtsanwalt Alihan Can. Sie behalten damit einen persönlichen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie möchten Ihr Anliegen prüfen lassen? Schildern Sie mir kurz Ihre Situation und nennen Sie bekannte Fristen oder Termine. Im Mandantenassistenten ist das Rechtsgebiet bereits ausgewählt. Die Anfrage begründet noch kein Mandat; die Übernahme bestätige ich Ihnen ausdrücklich.
Bauvorhaben sind technisch und rechtlich komplex. Verzögerungen, Nachträge oder Mängel können schnell erhebliche Kosten verursachen. Ich prüfe Verträge und Ansprüche frühzeitig, sichere Beweise und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor Gericht.

Meine Leistungen im Bau- und Architektenrecht
-
Bauverträge & Verbraucherbauverträge – Prüfung, Gestaltung und rechtliche Begleitung
Baumängel – Mängelanzeige, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Vorschuss und Schadensersatz
Werklohn & Nachträge – Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Nachtragsforderungen
Abnahme & Gewährleistung – Vorbereitung, Begleitung und Bewertung der rechtlichen Folgen
Bauzeit & Verzug – Ansprüche bei Behinderung, Bauzeitverlängerung und Terminüberschreitung
Architekten- und Ingenieurrecht – Honorar, Planungsfehler, Überwachungsfehler und Haftung
Sicherheiten – Bauhandwerkersicherung, Bürgschaften und Zurückbehaltungsrechte

Früh prüfen, Kosten begrenzen
-
Ich verbinde die rechtliche Bewertung mit einem Blick auf den tatsächlichen Bauablauf. Entscheidend sind klare Fristen, eine vollständige Dokumentation und die richtige Reihenfolge der Schritte. So lassen sich Positionen sichern und unnötige Folgekosten vermeiden.

So gehe ich vor
Unterlagen und Bauablauf prüfen
Ansprüche, Fristen und Beweise einordnen
Eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie entwickeln
Verhandlung mit der Gegenseite führen
Bei Bedarf konsequente gerichtliche Durchsetzung
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch – persönlich in Stuttgart oder digital.