BGH: Architekten müssen Fachplanungen kritisch koordinieren

Veröffentlicht am 26. August 2026 um 15:52

15.01.2026 · VII ZR 119/24 — Wer die Planung koordiniert, darf Angaben anderer Fachplaner nicht ungeprüft übernehmen. Erkennbare Risiken müssen geprüft und dem Bauherrn klar mitgeteilt werden.

Worum ging es?

Bei einem Bauvorhaben wirkten mehrere Planungsbeteiligte zusammen. Fehlerhafte oder unzureichend abgestimmte Vorgaben führten zu Mängeln. Umstritten war, in welchem Umfang der koordinierende Architekt für Beiträge anderer Fachplaner einstehen musste.

Wie hat das Gericht entschieden?

Der Bundesgerichtshof betonte die eigenständige Koordinations- und Hinweispflicht des Architekten. Er muss Fachplanungen auf erkennbare Widersprüche und Schnittstellenprobleme prüfen. Zeigen sich Risiken, genügt kein beiläufiger Hinweis; der Bauherr muss verständlich über Bedeutung und mögliche Folgen informiert werden.

Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?

Planungsbeteiligte sollten Schnittstellen, Prüfvermerke und Bedenken schriftlich dokumentieren. Bauherren müssen erkennen können, welche Entscheidung sie auf welcher Tatsachengrundlage treffen. Bei mehreren Verantwortlichen ist die Verteilung der Verursachungsbeiträge gesondert zu prüfen.

Quelle
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2026 – VII ZR 119/24.
Amtliche Quelle: Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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