17.02.2026 · 19 U 215/24 — Ein Energieberater haftet nicht allein deshalb, weil eine Förderung ausbleibt. Entscheidend ist, welche Beratung, Prüfung und Bescheinigung konkret vertraglich geschuldet war.
Worum ging es?
Ein Bauherr nahm einen Energieberater in Anspruch, nachdem eine erwartete Förderung nicht oder nicht vollständig gewährt worden war. Der Berater hatte Unterlagen und Bestätigungen für das Förderverfahren erstellt.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Oberlandesgericht unterschied zwischen fachgerechter Beratung und einer Garantie für die Förderentscheidung. Wird die erforderliche Bestätigung rechtzeitig und inhaltlich ordnungsgemäß erstellt, ist der spätere Fördererfolg grundsätzlich nicht automatisch geschuldet. Eine Haftung setzt eine konkrete Pflichtverletzung und Kausalität voraus.
Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?
Beratungsverträge sollten klar regeln, ob nur technische Nachweise oder auch die Begleitung des gesamten Förderverfahrens geschuldet sind. Bauherren müssen Fristen und Förderbedingungen ebenfalls beachten. Berater sollten Hinweise und übergebene Unterlagen beweissicher dokumentieren.
Quelle
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2026 – 19 U 215/24.
Amtliche Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
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