Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart

Nach einem Unfall oder mit einem Bußgeldbescheid in der Hand stellen sich viele Fragen: Wie lässt sich der Schaden regulieren, welche Unterlagen braucht die Versicherung und ist die Fahrerlaubnis betroffen? Ich vertrete Unfallgeschädigte und Autofahrer in Stuttgart und Umgebung gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten.

Mein Büro liegt in der Königstraße 78, in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen. Sie sprechen direkt mit mir – persönlich, telefonisch oder per Video, auf Deutsch oder Türkisch. Gemeinsam ordnen wir die Situation und legen fest, welche Schritte zu Ihrem Anliegen passen.

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Nach einem Verkehrsunfall · Bußgeld, Punkte und Fahrverbot · Führerschein und MPU · Häufige Fragen

Nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Unfall müssen oft mehrere Fragen gleichzeitig geklärt werden: der Hergang, die Beteiligten, der Fahrzeugschaden und mögliche Verletzungen. Ich unterstütze Sie dabei, die vorhandenen Informationen zu ordnen, Ansprüche zu prüfen und die Kommunikation mit der Versicherung zu führen. Eine nachvollziehbare Dokumentation bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung.

Unfall- und Schadenregulierung

Ich prüfe den Unfallhergang, die verfügbaren Nachweise und die geltend gemachten Schadenpositionen. Dazu gehören insbesondere Fotos, Unfallbericht, Gutachten und der Schriftwechsel mit der Versicherung. Bei Kürzungen oder einer abgelehnten Regulierung kläre ich, worauf sich die Gegenseite stützt, und bereite die weitere Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor.

Aus meinen Beiträgen: Zweitschaden und fiktive Abrechnung.

Schmerzensgeld und Personenschaden

Bei Verletzungen geht es neben dem Fahrzeugschaden auch um die persönlichen Folgen des Unfalls. Ich prüfe mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie weitere Schäden, etwa einen Verdienstausfall oder Einschränkungen bei der Haushaltsführung. Arztberichte, Behandlungsverlauf und eine Dokumentation der Beschwerden helfen dabei, die Folgen konkret darzustellen.

Reparatur, Mietwagen und Nutzungsausfall

Ich berate dazu, welche Unterlagen für Reparatur oder Abrechnung benötigt werden und welche Ansprüche wegen der vorübergehenden Nichtnutzbarkeit des Fahrzeugs in Betracht kommen. Die passende Vorgehensweise hängt unter anderem vom Schadenbild, der Nutzung des Fahrzeugs und dem gewählten Abrechnungsweg ab. Auch Streit über Werkstattrechnungen und einzelne Kürzungen gehört zur Bearbeitung.

Aus meinen Beiträgen: Werkstattrisiko.

Streit um die Haftungsquote

Bei Spurwechseln, Vorfahrtsverletzungen oder Auffahrunfällen wird häufig über den Ablauf gestritten. Ich werte die vorhandenen Beweismittel aus und prüfe, welche Umstände für die Haftungsverteilung relevant sind. Pauschale Annahmen reichen dafür nicht aus: Entscheidend ist der konkrete Unfall. Auch Zeugenaussagen und ein technisches Gutachten können dabei eine Rolle spielen.

Aus meinen Beiträgen: Haftung beim Spurwechsel · ungeklärter Spurwechselunfall · Mithaftung durch Blinken · Haftung des Vorfahrtberechtigten · Radfahrer und Kleinkind.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Ein Bescheid sollte anhand der Akte und der konkreten Folgen geprüft werden. Ich kläre mit Ihnen den vorgeworfenen Verstoß und welche Bedeutung das Verfahren für Ihren Alltag hat. Ein Einspruch ist keine Garantie für eine Einstellung; wir besprechen die tatsächlichen Ansatzpunkte und das weitere Verfahren.

Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch

Ich prüfe Bescheid, Zustellung und Einspruchsfrist. Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem Fahrerzuordnung, Messung und die vorhandenen Nachweise bewerten. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der erlassenden Behörde einzulegen (§ 67 OWiG).

Aus meinen Beiträgen: Rohmessdaten beim Blitzer · Fahreridentität im Bußgeldverfahren.

Fahrverbot

Ich prüfe, auf welcher Grundlage ein Fahrverbot angeordnet werden soll und welche Einwendungen sich aus der Akte ergeben. Auch die praktische Abwicklung und die Bedeutung für Ihre berufliche oder private Situation besprechen wir. Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind unterschiedliche Maßnahmen und erfordern eine getrennte Prüfung.

Aus meinen Beiträgen: Rotlichtverstoß und Fahrverbot.

Punkte in Flensburg

Bei Fragen zum Punktestand unterstütze ich Sie bei der Einordnung der gespeicherten Entscheidungen. Wichtig sind Art und Rechtskraft der Verstöße sowie bereits erfolgte Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Für die Prüfung hilft eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Ein einzelner Bescheid zeigt nicht immer die gesamte Situation.

Führerschein und MPU

Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde können unabhängig von einem Bußgeld- oder Strafverfahren eigene Fragen aufwerfen. Ich prüfe das behördliche Schreiben, die darin genannten Gründe und die bisherigen Entscheidungen. Auch vorhandene Gutachten und frühere Maßnahmen sollten von Beginn an in die Beratung einbezogen werden.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Ich berate zur angekündigten oder bereits verfügten Entziehung und prüfe die möglichen Rechtsbehelfe. Dabei klären wir auch, welche Schritte für ein späteres Wiedererteilungsverfahren relevant sind. Bitte senden Sie möglichst sämtliche behördlichen Schreiben mit dem jeweiligen Datum des Zugangs.

Aus meinen Beiträgen: Entziehung und Sperre.

MPU und Führerscheinstelle

Ich prüfe eine Gutachtensanordnung und bespreche mit Ihnen deren Anlass, Anforderungen und Fristen. Die rechtliche Prüfung und die medizinisch-psychologische Begutachtung sind unterschiedliche Aufgaben. Für die weitere Planung ist wichtig, den vollständigen bisherigen Verfahrensablauf zu kennen.

Aus meinen Beiträgen: Auto-Posing und MPU.

Verkehrsstrafsachen

Bei einem strafrechtlichen Vorwurf richtet sich die Bearbeitung nach der Ermittlungsakte und Ihrer Rolle im Verfahren. Ich übernehme nach der Beauftragung die Kommunikation und bespreche die Verteidigung mit Ihnen auf Grundlage der vorhandenen Beweismittel. Allgemeine Informationen finden Sie auch unter Strafrecht in Stuttgart.

Unfallflucht

Ein Vorwurf nach einem Parkschaden oder einer anderen Kollision erfordert eine genaue Prüfung des Geschehens. Ich kläre mit Ihnen die Umstände, die Wahrnehmbarkeit eines möglichen Zusammenstoßes und die vorhandenen Feststellungen. Die rechtliche Bewertung lässt sich nicht allein aus der Schadenhöhe ableiten.

Alkohol und Drogen am Steuer

Ich prüfe den Tatvorwurf, Untersuchungsergebnisse und die möglichen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Dabei berücksichtige ich das Straf- oder Bußgeldverfahren und etwaige weitere Schritte der Führerscheinstelle. Bringen Sie vorhandene Schreiben und Untersuchungsergebnisse vollständig mit.

Fahrlässige Körperverletzung

Wenn bei einem Unfall Menschen verletzt wurden, sind Unfallablauf und strafrechtlicher Vorwurf sorgfältig auseinanderzuhalten. Ich prüfe, welches Verhalten konkret vorgeworfen wird und welche Beweise dafür vorliegen. Parallel laufende Schadenregulierungen beziehen wir in die Abstimmung des Vorgehens ein.

Autokauf und Versicherung

Ich berate bei Mängeln an gekauften Fahrzeugen, streitigen Fahrzeugangaben und Auseinandersetzungen mit der eigenen Kasko- oder Haftpflichtversicherung. Für die Prüfung sind Kaufvertrag, Anzeige, Übergabeunterlagen, Mängeldokumentation und bisheriger Schriftwechsel wichtig. Gemeinsam klären wir, welche Ansprüche verfolgt werden sollen und wie sich der Sachverhalt belegen lässt.

Aus meinen Beiträgen: Rücktritt beim Autokauf · Angaben in Fahrzeugpapieren · Dieselklage.

Typische Anliegen

  • Die Versicherung reguliert den Unfallschaden nur teilweise.
  • Nach einem Unfall bestehen anhaltende Beschwerden.
  • Ein Bußgeldbescheid enthält ein Fahrverbot.
  • Die Führerscheinstelle fordert ein Gutachten an.
  • Nach einem Parkschaden wird Unfallflucht vorgeworfen.
  • Ein gekauftes Fahrzeug hat Mängel.

So läuft die Zusammenarbeit

1. Kontakt aufnehmen

Nennen Sie das Unfalldatum oder den Zugangstag eines Bescheids und bekannte Fristen. In der Anfrage genügt zunächst eine kurze Beschreibung.

2. Unterlagen und Ziel klären

Ich prüfe die Unterlagen und kläre, ob weitere Nachweise oder Akteneinsicht benötigt werden. Danach besprechen wir Ansprüche, Einwendungen und Ihr Ziel.

3. Vorgehen festlegen und umsetzen

Nach der Beauftragung melde ich Ansprüche an, führe die Korrespondenz oder übernehme die vereinbarten Schritte im behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

Diese Unterlagen helfen mir

Bringen Sie mit, was bereits vorhanden ist. Fehlende Unterlagen können wir gezielt ergänzen. Je nach Anliegen sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • Unfallbericht, Fotos und Daten der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen
  • Zeugenangaben und Vorgangsnummer der Polizei
  • Gutachten, Werkstattunterlagen und Fahrzeugschein
  • Bei Verletzungen: Arztberichte und Arbeitsunfähigkeitsnachweise
  • Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Vorladung mit Umschlag und Zugangstag
  • Schreiben der Führerscheinstelle und vorhandene Registerauskunft
  • Bei Autokauf: Kaufvertrag, Fahrzeuganzeige und Mängeldokumentation

Halten Sie vorhandene Zustellnachweise und Briefumschläge bereit. Die Mandatsanfrage enthält keinen Dokumentenupload; die Übermittlung der Unterlagen stimmen wir anschließend ab.

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Ich hatte einen Unfall und bin nicht schuld – was soll ich tun?

Sichern Sie zunächst Unfallbericht, Fotos, Beteiligten- und Zeugenangaben. Lassen Sie anschließend prüfen, welche Ansprüche bestehen und welche Unterlagen für die Regulierung benötigt werden. Ob Sie tatsächlich keine Mithaftung trifft, lässt sich erst anhand des Unfallhergangs beurteilen.

Muss ich den Unfall meiner eigenen Versicherung melden, wenn ich nicht schuld bin?

Melde- und Mitwirkungspflichten können sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben, auch wenn Sie die Schuld bei der Gegenseite sehen. Prüfen Sie die Bedingungen und vorhandene Schreiben zeitnah. Bei der Bearbeitung klären wir, welche Versicherung in welcher Rolle beteiligt ist.

Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall selbst einen Gutachter wählen?

Ein unabhängiger Sachverständiger kann bei der Feststellung des Schadens helfen. Ob eine Begutachtung erforderlich ist und welche Ansprüche damit verbunden sind, hängt unter anderem vom Schadenbild ab. Vor einer Beauftragung können wir das Vorgehen anhand Ihrer Unterlagen abstimmen.

Steht mir nach einem Unfall ein Mietwagen zu?

Ein Mietwagenanspruch hängt von den konkreten Umständen ab, insbesondere vom unfallbedingten Ausfall und Ihrem tatsächlichen Nutzungsbedarf. Auch Dauer, Fahrzeugklasse und Abrechnungsweg sind zu prüfen. Eine pauschale Zusage für jeden Unfall wäre deshalb nicht belastbar.

Wovon hängt das Schmerzensgeld nach einem Unfall ab?

Maßgeblich sind unter anderem Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, Beschwerden und verbleibende Folgen. Eine Diagnose allein legt kein bestimmtes Schmerzensgeld fest. Für die Prüfung helfen medizinische Unterlagen und eine nachvollziehbare Dokumentation der Einschränkungen.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?

Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG). Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang. Den konkreten Übermittlungsweg und den Umfang des Einspruchs sollten Sie anhand des Bescheids prüfen lassen.

Wann verjährt ein Bußgeldverfahren?

Das hängt vom vorgeworfenen Verstoß, der maßgeblichen Gesetzesfassung und möglichen Unterbrechungshandlungen ab. Aus dem Zeitablauf allein lässt sich deshalb keine sichere Verjährung ableiten. Ich prüfe die Frage anhand der Verfahrensakte und der einschlägigen Vorschriften, insbesondere § 26 StVG und § 33 OWiG.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Das richtet sich nach dem konkreten Verstoß und gegebenenfalls nach früheren Entscheidungen. Auch die tatsächlichen Feststellungen und die persönlichen Umstände sind zu prüfen. Ich ordne mit Ihnen ein, welche Folgen der vorliegende Bescheid oder Tatvorwurf haben kann.

Wo muss ich meinen Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Maßgeblich sind die Hinweise der zuständigen Vollstreckungsstelle und die konkrete Entscheidung. Geben Sie den Führerschein deshalb nicht auf Grundlage einer allgemeinen Ortsangabe ab. Ich unterstütze Sie dabei, zuständige Stelle, Zeitpunkt und Nachweis der Abgabe zu klären.

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?

Die Tilgung hängt von der Art der eingetragenen Entscheidung ab; zusätzlich können Überliegefristen und Besonderheiten beim Fristbeginn eine Rolle spielen (§ 29 StVG). Für eine konkrete Berechnung benötige ich die Entscheidungen und möglichst eine aktuelle Registerauskunft. Neue Eintragungen und alte Maßnahmen sollten dabei zusammen betrachtet werden.

Was droht bei Unfallflucht?

Neben strafrechtlichen Folgen können Fragen zur Fahrerlaubnis und zur Versicherung entstehen. Welche Folgen in Betracht kommen, hängt vom nachgewiesenen Geschehen und den weiteren Umständen ab (§ 142 StGB). Ich prüfe den konkreten Vorwurf anhand der Ermittlungsakte.

Ist ein Parkschaden ohne Nachricht schon Unfallflucht?

Ein Parkschaden kann unter den Voraussetzungen des § 142 StGB strafrechtlich relevant sein. Ein Zettel allein erfüllt die gesetzlichen Pflichten nicht ohne Weiteres. Entscheidend sind unter anderem die Wahrnehmung des Unfalls und die konkreten Umstände des Entfernens.

Für Stuttgart und Umgebung

Mein Büro befindet sich in der Königstraße 78 in der Stuttgarter Innenstadt. Ich berate Mandanten aus den Stuttgarter Stadtbezirken, etwa Mitte, West, Bad Cannstatt und Vaihingen, sowie aus dem Umland, unter anderem Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Böblingen, Fellbach und Leonberg. Die Beratung ist auf Deutsch und Türkisch möglich. Besprechungen können wir nach Vereinbarung persönlich, telefonisch oder per Video führen.

Die Haltestellen Stadtmitte und Rotebühlplatz liegen in der Nähe. Direkt am Büro gibt es keine eigenen Parkplätze; nutzen Sie bei einer Anfahrt mit dem Auto bitte die Parkhäuser in der Umgebung.

In Bürogemeinschaft mit Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen

Ich arbeite in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen, Königstraße 78, 70173 Stuttgart. Ihre Anfrage auf dieser Website richtet sich an mich als Rechtsanwalt Alihan Can. Sie behalten damit einen persönlichen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie möchten Ihr Anliegen prüfen lassen? Schildern Sie mir kurz Ihre Situation und nennen Sie bekannte Fristen oder Termine. Im Mandantenassistenten ist das Rechtsgebiet bereits ausgewählt. Die Anfrage begründet noch kein Mandat; die Übernahme bestätige ich Ihnen ausdrücklich.

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Aktuelle Urteile zum Verkehrsrecht

Meine Leistungen im Verkehrsrecht

Unfall- und Schadenregulierung

Komplette Abwicklung von Verkehrsunfällen – von der Haftungsfrage über den Sachschaden bis zur Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Schmerzensgeld & Personenschaden

Durchsetzung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie weiteren Ansprüchen nach einer unfallbedingten Verletzung.

Reparatur, Mietwagen & Nutzungsausfall

Prüfung und Durchsetzung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall.

Bußgeld & Fahrverbot

Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Rotlichtvorwürfe, Punkte und drohende Fahrverbote.

Fahrerlaubnis

Beratung bei Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, medizinisch-psychologischer Untersuchung und Maßnahmen der Führerscheinstelle.

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Versicherung & Haftung

Klärung von Haftungsquoten sowie Streitigkeiten mit Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherern.

Beweissicherung

Frühzeitige Sicherung von Unfallspuren, Zeugen, Gutachten und medizinischen Unterlagen, damit berechtigte Ansprüche nicht an fehlenden Nachweisen scheitern.

Vertretung gegenüber Behörden

Übernahme der gesamten Kommunikation, Akteneinsicht und Entwicklung einer belastbaren Verteidigungsstrategie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Bußgeldstelle.

Schnelle Hilfe im Verkehrsrecht

Ich prüfe Ihren Fall zügig, wahre Fristen und erläutere transparent, welche Ansprüche bestehen oder welche Verteidigung sinnvoll ist – persönlich in Stuttgart oder digital.

Persönlich statt anonym

Bei mir sprechen Sie nicht mit wechselnden Sachbearbeitern, sondern direkt mit dem Anwalt – vom Erstkontakt bis zur Lösung. Ich nehme mir Zeit, höre zu und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie.

Klartext statt Kanzleideutsch

Ich erkläre Ihnen juristische Sachverhalte so, dass Sie sie wirklich verstehen – ohne unnötige Fachsprache oder umständliche Paragraphenkaskaden. Mein Ziel: verständliche Beratung auf Augenhöhe.

Unternehmerisch denkend

Durch meine Erfahrung bringe ich ein wirtschaftliches Verständnis mit, das über das klassische Juristenprofil hinausgeht. Ich denke wie ein Unternehmer – und berate auch so.

Digital. Flexibel. Erreichbar.

Keine verstaubten Wartezimmer und Aktenberge: Ich bin modern organisiert, digital erreichbar und auf Wunsch auch per Zoom oder WhatsApp verfügbar. Besonders für vielbeschäftigte Unternehmer und Selbstständige ein echter Vorteil.

Interkulturell offen

Als mehrsprachiger Rechtsanwalt mit eigenem Migrationshintergrund kenne ich die besonderen rechtlichen und menschlichen Herausforderungen, die Mandanten mit internationalem Bezug oft erleben – und berate entsprechend sensibel und kompetent.