Mängelbeseitigung: Kein pauschaler Abzug „neu für alt“

Veröffentlicht am 19. August 2026 um 10:34

19.08.2026 · VII ZR 112/24 — 
Bei der Beseitigung von Baumängeln darf nicht automatisch ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden. Der Auftraggeber soll grundsätzlich den Zustand erhalten, den der Unternehmer von Anfang an geschuldet hat.

BAU- & ARCHITEKTENRECHT · 19. AUGUST 2026

Worum ging es?

Ein Bauwerk wies Mängel auf, deren Beseitigung den Austausch bereits eingebauter Bauteile erforderte. Der Unternehmer wandte ein, der Auftraggeber erhalte dadurch neue Bauteile und damit einen wirtschaftlichen Vorteil. Deshalb sollten die erforderlichen Mängelbeseitigungskosten gekürzt werden.

Wie hat das Gericht entschieden?

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein Vorteilsausgleich nicht schematisch erfolgen darf. Wird lediglich der mangelfreie Zustand hergestellt, erfüllt der Unternehmer grundsätzlich seine ursprüngliche vertragliche Pflicht. Dass einzelne Bauteile dabei erneuert werden, begründet nicht automatisch eine ungerechtfertigte Bereicherung.

Ein Abzug kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber einen messbaren zusätzlichen Vorteil erhält, der über die geschuldete mangelfreie Leistung hinausgeht und dessen Anrechnung nach Treu und Glauben zumutbar ist.

Was bedeutet die Entscheidung in der Praxis?

Unternehmer müssen einen behaupteten Vorteil konkret darlegen. Auftraggeber sollten Mangel, erforderliche Sanierung und verbleibende Nutzungsdauer sachverständig dokumentieren. Pauschale prozentuale Kürzungen ohne Bezug zum tatsächlichen Vorteil reichen regelmäßig nicht aus.

Kurz eingeordnet

Die Entscheidung verhindert, dass der Besteller einen Teil der Kosten dafür tragen muss, überhaupt erst die vertragsgemäße Leistung zu erhalten. Gleichzeitig bleibt eine Vorteilsanrechnung in begründeten Sonderfällen möglich.

Quelle

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2025 – VII ZR 112/24.

Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen VII ZR 112/24.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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