Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart

Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag wirft viele Fragen auf. Soll der Arbeitsplatz erhalten bleiben, eine Trennung verhandelt oder eine offene Forderung durchgesetzt werden? Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Stuttgart und Umgebung und vertrete sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Mein Büro liegt in der Königstraße 78, in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen. Sie sprechen direkt mit mir – persönlich, telefonisch oder per Video, auf Deutsch oder Türkisch. Gemeinsam klären wir Ihr Ziel, die vorhandenen Unterlagen und den nächsten Schritt. Mehr über mich.

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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer · Arbeitsrecht für Arbeitgeber · Vertretung vor dem Arbeitsgericht · Häufige Fragen

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Bei Problemen am Arbeitsplatz geht es um mehr als ein Schreiben: Einkommen, berufliche Planung und persönliche Sicherheit stehen auf dem Spiel. Ich ordne Ihre Situation anhand der Vertragsgrundlagen und des bisherigen Ablaufs ein. Sie erfahren verständlich, welche Punkte für Ihre Entscheidung wichtig sind und welche Unterlagen wir noch benötigen.

Kündigung erhalten: was jetzt wichtig ist

Ich prüfe die Kündigung, den Zugang und die Beschäftigungsdauer sowie Fragen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Dabei berücksichtige ich unter anderem Betriebsgröße, Elternzeit, Schwerbehinderung und eine mögliche Betriebsratsbeteiligung. Bringen Sie das Schreiben und den Umschlag mit und notieren Sie, wann es bei Ihnen angekommen ist. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt grundsätzlich drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG).

Aus meinen Beiträgen: Zugang der Kündigung per Einwurf-Einschreiben · erneute Zustellung und Betriebsratsanhörung · Sonderkündigungsschutz bei Betriebsratsgründung · Kündigungsschutz in der Elternzeit · Fehler in der Massenentlassungsanzeige.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Ein Aufhebungsvertrag kann viele Punkte gleichzeitig regeln: Beendigungstermin, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung. Ich prüfe den Entwurf vor der Unterschrift und verhandele die für Sie wichtigen Regelungen. Dabei nehme ich auch die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld in den Blick. Ob eine Vereinbarung zu Ihren Zielen passt, besprechen wir anhand Ihrer konkreten Situation.

Aus meinen Beiträgen: Freistellung nach der Kündigung · Auskunft über Bewerbungen nach Kündigung.

Abmahnung

Bei einer Abmahnung prüfe ich den behaupteten Vorfall, die Formulierung des Schreibens und die vorhandenen Nachweise. Gemeinsam klären wir, ob eine Gegendarstellung, ein Verlangen auf Entfernung aus der Personalakte oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist. Auch die Bedeutung für spätere Personalmaßnahmen gehört zur Beratung.

Lohn, Überstunden und Urlaub

Ich unterstütze Sie bei offenen Gehaltszahlungen, variablen Vergütungen, Überstunden und Urlaubsfragen. Dafür bereiten wir Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und die zugrunde liegenden Vereinbarungen auf. Besondere Aufmerksamkeit gilt möglichen Ausschlussfristen. Bei einer Beendigung kläre ich mit Ihnen außerdem die Abrechnung des letzten Beschäftigungszeitraums und noch offener Ansprüche.

Aus meinen Beiträgen: Mehrarbeit in Teilzeit · Inflationsprämie und Mindestlohn · Elternzeit nach Trennung.

Arbeitszeugnis

Ich prüfe, ob Ihr Zeugnis Ihre Tätigkeit vollständig und nachvollziehbar beschreibt und ob die Bewertung zu den tatsächlichen Leistungen passt. Unklare Formulierungen, fehlende Aufgaben und Widersprüche können wir gezielt aufgreifen. Für die Bearbeitung helfen eine Tätigkeitsbeschreibung, frühere Zwischenzeugnisse und Nachweise über Verantwortungsbereiche.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber benötigen Sie Regelungen und Entscheidungen, die im betrieblichen Alltag funktionieren. Ich begleite Sie bei Vertragsgestaltung, Personalfragen und Konflikten. Dabei arbeite ich den Sachverhalt mit Ihnen auf und bespreche, welche Vorbereitung eine Maßnahme erfordert. Die Beratung richtet sich nach Ihrem Betrieb und dem konkreten Arbeitsverhältnis.

Arbeitsverträge gestalten

Ich entwerfe und prüfe Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und Änderungen bestehender Bedingungen. Dazu gehören unter anderem Befristung, Probezeit, Arbeitszeit, variable Vergütung, Homeoffice und Ausschlussfristen. Wichtig ist, dass der Vertrag zu den tatsächlich geplanten Abläufen passt und die gegenseitigen Pflichten verständlich beschreibt.

Aus meinen Beiträgen: Homeoffice im Ausland.

Abmahnung und Kündigung vorbereiten

Vor einer Abmahnung oder Kündigung prüfe ich den dokumentierten Anlass, frühere Schritte und mögliche Schutzvorschriften. Auch die Beteiligung eines Betriebsrats und die Zustellung des Schreibens beziehen wir in die Vorbereitung ein. Ich unterstütze Sie bei der Formulierung und bei der anschließenden Auseinandersetzung mit der Gegenseite.

Trennung und Aufhebungsvertrag verhandeln

Bei einer geplanten Trennung erarbeite ich mit Ihnen die Verhandlungsziele und einen passenden Vertragsentwurf. Neben dem Beendigungstermin können Freistellung, Urlaub, Rückgabe betrieblicher Gegenstände, Verschwiegenheit und Zeugnis zu regeln sein. Ich begleite die Verhandlung und prüfe, ob die abschließende Vereinbarung die besprochenen Punkte erfasst.

Laufende Personalfragen

Ich berate bei Fragen zu Vergütung, Eingruppierung, Arbeitszeit und den Rechten und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis. Auch Auskunftsverlangen und Konflikte bei Bewerbungen können eine rechtliche Prüfung erfordern. Eine vollständige Dokumentation hilft dabei, die Angelegenheit nachvollziehbar zu bearbeiten.

Aus meinen Beiträgen: Eingruppierung · DSGVO-Auskunft im Arbeitsverhältnis · Diskriminierung bei der Bewerbung.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Ich bereite die Klage oder Klageerwiderung vor, ordne Belege und vertrete Ihre Interessen in den Gerichtsterminen. Im Gütetermin wird zunächst eine Einigung erörtert; kommt sie nicht zustande, kann das Verfahren mit weiteren Schriftsätzen und einem Kammertermin fortgeführt werden. Einen Vergleich bespreche ich mit Ihnen anhand seiner konkreten Folgen. Welches Gericht zuständig ist, prüfe ich im Einzelfall.

Aus meinen Beiträgen: Fristen im Gerichtsverfahren.

Typische Anliegen

  • Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten Ihren Arbeitsplatz behalten.
  • Ein Aufhebungsvertrag liegt zur Unterschrift vor.
  • Sie möchten sich gegen eine Abmahnung wehren.
  • Lohn oder Überstunden wurden nicht bezahlt.
  • Ihr Arbeitszeugnis enthält eine unpassende Bewertung.
  • Sie wollen als Arbeitgeber eine Personalmaßnahme vorbereiten.

So läuft die Zusammenarbeit

1. Kontakt aufnehmen

Nennen Sie bei der Anfrage bitte den Zugangstag wichtiger Schreiben und bekannte Termine. Wir klären, ob Ihr Arbeitsplatz erhalten bleiben oder eine Trennung vorbereitet werden soll.

2. Unterlagen und Ziel klären

Ich prüfe Arbeitsvertrag, Schreiben und die vorhandenen Nachweise. Anschließend besprechen wir die Möglichkeiten und welche Informationen noch fehlen.

3. Vorgehen festlegen und umsetzen

Nach der Beauftragung übernehme ich die vereinbarten Verhandlungen, Schreiben oder gerichtlichen Schritte. Über den Fortgang halte ich Sie auf dem Laufenden.

Diese Unterlagen helfen mir

Bringen Sie mit, was bereits vorhanden ist. Fehlende Unterlagen können wir gezielt ergänzen. Je nach Anliegen sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • Arbeitsvertrag mit Änderungen und Zusatzvereinbarungen
  • Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertragsentwurf mit Umschlag und Zugangstag
  • Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise und Urlaubsübersicht
  • Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnisse und Tätigkeitsbeschreibung
  • Schriftwechsel und eigene Gesprächsnotizen
  • Für Arbeitgeber zusätzlich: relevante Personalunterlagen und frühere Abmahnungen

Halten Sie vorhandene Zustellnachweise und Briefumschläge bereit. Die Mandatsanfrage enthält keinen Dokumentenupload; die Übermittlung der Unterlagen stimmen wir anschließend ab.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung erhalten – was soll ich jetzt tun?

Bewahren Sie Kündigung und Umschlag auf und notieren Sie den Zugangstag. Lassen Sie die Kündigung möglichst früh prüfen: Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist davon getrennt zu beachten.

Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?

Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Besondere Konstellationen, etwa eine erforderliche behördliche Zustimmung, sind gesondert zu prüfen. Maßgeblich ist nicht allein das Datum auf dem Kündigungsschreiben.

Kann ich eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt einreichen?

In erster Instanz können Sie den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich selbst führen (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Auch dann müssen Klagefrist und Klageanträge stimmen. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Prüfung, der Vorbereitung und der Vertretung im Verfahren.

Wann muss ich mich nach einer Kündigung arbeitssuchend melden?

Grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie weniger als drei Monate vorher vom Beendigungszeitpunkt, müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach dieser Kenntnis arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Das gilt auch, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen; die Arbeitslosmeldung ist ein eigener Schritt.

Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Eine Kündigung begründet für sich allein keinen allgemeinen Abfindungsanspruch. Ein Anspruch kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Ich prüfe, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht oder eine Abfindung verhandelt werden kann.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist für mich besser?

Das lässt sich erst anhand des konkreten Angebots und Ihrer Ziele beurteilen. Wichtig sind unter anderem Beendigungstermin, Kündigungsschutz, Freistellung, Zeugnis und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld. Einen Aufhebungsvertrag können wir vor der Unterschrift vollständig prüfen.

Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag für das Arbeitslosengeld?

Die freiwillige Beendigung kann eine Sperrzeit auslösen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt (§ 159 SGB III). Je nach Vereinbarung können weitere leistungsrechtliche Folgen zu prüfen sein. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände und der vollständige Vertrag.

Kann mir in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden?

Probezeit und allgemeiner Kündigungsschutz sind unterschiedliche Fragen. Auch während einer Probezeit sind etwa Schriftform, die maßgebliche Kündigungsfrist und besonderer Kündigungsschutz zu beachten. Ich prüfe deshalb Vertrag, Beschäftigungsdauer und Anlass der Kündigung zusammen.

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Für eine vereinbarte Probezeit sowie durch Tarifvertrag oder zulässige Vertragsregelungen können andere Fristen gelten. Vor einer Kündigung sollten daher sämtliche Vereinbarungen geprüft werden.

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Prüfen Sie zunächst, was die Unterschrift bestätigen soll: nur den Empfang oder auch die Richtigkeit des Vorwurfs. Eine Empfangsbestätigung und eine inhaltliche Zustimmung sind nicht dasselbe. Ich prüfe das Schreiben und bespreche mit Ihnen eine mögliche Reaktion.

Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Das hängt von der konkreten Vereinbarung und ihrer Wirksamkeit ab. Eine pauschale Formulierung beantwortet die Frage nicht in jedem Fall. Zusätzlich sind die geleisteten Stunden und die Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs anhand der Nachweise zu prüfen.

Wie kann ich mein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Bringen Sie das Zeugnis, den Arbeitsvertrag und möglichst eine Beschreibung Ihrer tatsächlichen Aufgaben mit. Ich prüfe Vollständigkeit, Verständlichkeit und Bewertung; Grundlage des Zeugnisanspruchs ist § 109 GewO. Anschließend besprechen wir konkrete Änderungswünsche und deren Durchsetzung.

Für Stuttgart und Umgebung – auf Deutsch und Türkisch

Mein Büro befindet sich in der Königstraße 78 in der Stuttgarter Innenstadt. Ich berate Mandanten aus den Stuttgarter Stadtbezirken, etwa Mitte, West, Bad Cannstatt und Vaihingen, sowie aus dem Umland, unter anderem Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Böblingen, Fellbach und Leonberg. Die Beratung ist auf Deutsch und Türkisch möglich. Besprechungen können wir nach Vereinbarung persönlich, telefonisch oder per Video führen.

Die Haltestellen Stadtmitte und Rotebühlplatz liegen in der Nähe. Direkt am Büro gibt es keine eigenen Parkplätze; nutzen Sie bei einer Anfahrt mit dem Auto bitte die Parkhäuser in der Umgebung.

In Bürogemeinschaft mit Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen

Ich arbeite in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Ebner-Köppl, Löffler & Kollegen, Königstraße 78, 70173 Stuttgart. Ihre Anfrage auf dieser Website richtet sich an mich als Rechtsanwalt Alihan Can. Sie behalten damit einen persönlichen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie möchten Ihr Anliegen prüfen lassen? Schildern Sie mir kurz Ihre Situation und nennen Sie bekannte Fristen oder Termine. Im Mandantenassistenten ist das Rechtsgebiet bereits ausgewählt. Die Anfrage begründet noch kein Mandat; die Übernahme bestätige ich Ihnen ausdrücklich.

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Aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Befristungen, Probezeit, Versetzungsklauseln, Wettbewerbsverboten und Ausschlussfristen.

Abmahnung

Rechtliche Bewertung unberechtigter Abmahnungen, Formulierung von Gegendarstellungen und Beratung zur Entfernung aus der Personalakte.

Aufhebungsvertrag

Prüfung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, insbesondere zu Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und möglichen sozialrechtlichen Folgen.

Kündigung & Kündigungsschutz

Prüfung ordentlicher, außerordentlicher und betriebsbedingter Kündigungen sowie Vertretung im Kündigungsschutzverfahren. Für Arbeitnehmer gilt regelmäßig eine Klagefrist von nur drei Wochen.

Vergütung & Überstunden

Durchsetzung oder Abwehr offener Lohn-, Bonus- und Provisionsansprüche sowie Klärung von Überstundenvergütung und Annahmeverzug.

Arbeitszeugnis


Prüfung und Korrektur einfacher und qualifizierter Arbeitszeugnisse sowie Durchsetzung eines vollständigen, wohlwollenden Zeugnisses.

Krankheit &
Urlaub

Beratung zu Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, Urlaubsansprüchen, Verfallfristen und betrieblichem Eingliederungsmanagement.

Beratung für Arbeitgeber

Praxisnahe Begleitung bei Personalmaßnahmen, Vertragsgestaltung, Konflikten im Betrieb und rechtssicherer Vorbereitung von Trennungsprozessen.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Konsequente Interessenvertretung im Gütetermin und im Kammertermin – mit einer realistischen Bewertung von Prozessrisiko und Vergleichsmöglichkeiten.

Klare Strategie im Arbeitsrecht

Ich ordne Ihre Situation ein, sichere wichtige Fristen und zeige verständlich, welcher nächste Schritt rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist – persönlich in Stuttgart oder digital.

Persönlich statt anonym

Bei mir sprechen Sie nicht mit wechselnden Sachbearbeitern, sondern direkt mit dem Anwalt – vom Erstkontakt bis zur Lösung. Ich nehme mir Zeit, höre zu und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie.

Klartext statt Kanzleideutsch

Ich erkläre Ihnen juristische Sachverhalte so, dass Sie sie wirklich verstehen – ohne unnötige Fachsprache oder umständliche Paragraphenkaskaden. Mein Ziel: verständliche Beratung auf Augenhöhe.

Unternehmerisch denkend

Durch meine Erfahrung bringe ich ein wirtschaftliches Verständnis mit, das über das klassische Juristenprofil hinausgeht. Ich denke wie ein Unternehmer – und berate auch so.

Digital. Flexibel. Erreichbar.

Keine verstaubten Wartezimmer und Aktenberge: Ich bin modern organisiert, digital erreichbar und auf Wunsch auch per Zoom oder WhatsApp verfügbar. Besonders für vielbeschäftigte Unternehmer und Selbstständige ein echter Vorteil.

Interkulturell offen

Als mehrsprachiger Rechtsanwalt mit eigenem Migrationshintergrund kenne ich die besonderen rechtlichen und menschlichen Herausforderungen, die Mandanten mit internationalem Bezug oft erleben – und berate entsprechend sensibel und kompetent.