Baukostengrenze überschritten: Honorar kann entfallen

Veröffentlicht am 19. August 2026 um 10:34

19.08.2026 · 14 U 59/25 — 
Überschreitet ein Architekt eine verbindlich vereinbarte Baukostengrenze erheblich, kann sein Honoraranspruch entfallen oder sich deutlich reduzieren. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung und die Folgen für den Auftraggeber.

BAU- & ARCHITEKTENRECHT · 19. AUGUST 2026

Worum ging es?

Bauherren hatten mit dem beauftragten Architekten eine Kostenobergrenze für ihr Bauvorhaben vereinbart. Im weiteren Verlauf stiegen die geplanten und tatsächlichen Kosten erheblich. Die Auftraggeber warfen dem Architekten vor, die Grenze nicht eingehalten und sie nicht rechtzeitig gewarnt zu haben.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Oberlandesgericht Celle bewertete die Einhaltung einer verbindlichen Baukostengrenze als wesentliche Vertragspflicht. Ist die Planung wegen der Kostenüberschreitung für den Auftraggeber wirtschaftlich nicht verwendbar, kann die Leistung mangelhaft und ohne den vorgesehenen Wert sein.

Ob der Honoraranspruch vollständig entfällt, hängt davon ab, ob die Planung noch genutzt werden kann, ob der Bauherr Kostensteigerungen gebilligt hat und welche Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Architekten lagen. Auch Mitverantwortung und nachträgliche Änderungswünsche sind zu prüfen.

Was bedeutet die Entscheidung in der Praxis?

Baukostenziele sollten schriftlich und eindeutig vereinbart werden. Architekten müssen Kosten laufend kontrollieren und erkennbare Überschreitungen unverzüglich mitteilen. Bauherren sollten Planänderungen und Kostenfreigaben dokumentieren, damit später nachvollziehbar bleibt, welche Grenze verbindlich war.

Kurz eingeordnet

Nicht jede Kostensteigerung führt automatisch zum Honorarverlust. Bei einer klar vereinbarten und erheblich überschrittenen Obergrenze können die Folgen jedoch weitreichend sein.

Quelle

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 01.07.2026 – 14 U 59/25.

Rechtsprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen: https://voris.wolterskluwer-online.de/

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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