01.04.2026 · 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 — Fehler im Massenentlassungsverfahren können Kündigungen unwirksam machen. Das gilt insbesondere, wenn die erforderliche Anzeige vollständig fehlt oder bereits vor Abschluss der Konsultation mit dem Betriebsrat erstattet wird.
Worum ging es?
Das Bundesarbeitsgericht entschied über zwei Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen. In einem Verfahren war überhaupt keine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet worden. Im anderen Verfahren hatte der Arbeitgeber die Anzeige abgegeben, bevor das gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren mit der Arbeitnehmervertretung beendet war.
Wie hat das Gericht entschieden?
Beide Kündigungen waren unwirksam. Nach der unionsrechtskonformen Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG müssen Konsultation und Anzeige in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge durchgeführt werden. Die Arbeitnehmervertretung ist zunächst ordnungsgemäß zu konsultieren; erst anschließend kann eine wirksame Anzeige erstattet werden. Fehlt die Anzeige ganz oder wird sie zu früh abgegeben, beginnt die gesetzliche Entlassungssperre nicht wirksam zu laufen.
Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?
Arbeitgeber müssen bei größeren Personalabbaumaßnahmen den Ablauf genau dokumentieren und dürfen die Anzeige nicht vorzeitig erstatten. Arbeitnehmer sollten beachten, dass sie eine Kündigung grundsätzlich innerhalb von drei Wochen gerichtlich angreifen müssen. Ob ein anderer, lediglich formaler Fehler dieselbe Rechtsfolge auslöst, hängt von Art und Bedeutung des Mangels ab.
Kurz eingeordnet
Die Urteile betreffen keine belanglosen Schreibfehler, sondern zentrale Verfahrenspflichten. Aus ihnen folgt daher nicht, dass jede geringfügige Unrichtigkeit automatisch zur Unwirksamkeit führt.
Quelle
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 01.04.2026 – 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22.
Amtliche Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
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