BAG: DSGVO-Auskunft umfasst nicht automatisch den gesamten Compliance-Bericht

Veröffentlicht am 26. August 2026 um 16:06

16.04.2026 · 8 AZR 169/25 — Der Anspruch auf eine Kopie personenbezogener Daten gibt Beschäftigten grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe vollständiger interner Untersuchungs- oder Compliance-Berichte.

Worum ging es?

Nach einer internen Untersuchung verlangte ein Arbeitnehmer Auskunft und eine Kopie seiner personenbezogenen Daten. Er begehrte hierzu auch die vollständige Überlassung eines Compliance-Berichts, in dem seine Person erwähnt wurde.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht unterschied zwischen personenbezogenen Daten und dem vollständigen Dokument, in dem diese enthalten sind. Art. 15 DSGVO verlangt eine verständliche und vollständige Kopie der Daten. Ein Anspruch auf das gesamte Originaldokument besteht nur, wenn dessen Herausgabe erforderlich ist, um die Daten sinnvoll einordnen und die Betroffenenrechte ausüben zu können.

Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?

Arbeitgeber müssen Auskunftsersuchen sorgfältig und fristgerecht bearbeiten, dürfen aber Rechte Dritter und Geschäftsgeheimnisse berücksichtigen. Beschäftigte sollten konkret benennen, welche Informationen ihnen fehlen und weshalb eine weitergehende Dokumentenkopie für das Verständnis erforderlich ist.

Quelle
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2026 – 8 AZR 169/25.
Amtliche Quelle: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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