15.01.2026 · 8 U 5/26 (12 U 20/25) — Ein irrtümlich eingeschalteter Blinker kann eine Mithaftung begründen. Der Wartepflichtige darf allein wegen des Blinksignals aber noch nicht darauf vertrauen, dass der Vorfahrtberechtigte tatsächlich abbiegt.
Worum ging es?
Ein Motorradfahrer verließ einen Kreisverkehr und fuhr mit weiterhin eingeschaltetem rechten Fahrtrichtungsanzeiger geradeaus weiter. Ein wartepflichtiger Autofahrer deutete das Signal als Abbiegeabsicht und fuhr in die Kreuzung ein. Es kam zur Kollision. Streit bestand insbesondere über die Haftungsverteilung und die weitere Schadensabrechnung.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Oberlandesgericht Brandenburg bewertete das nicht ausgeschaltete Blinklicht als Sorgfaltsverstoß des Motorradfahrers. Es setzte eine irreführende Verkehrssituation und war für den Unfall mitursächlich. Der Autofahrer verletzte jedoch die Vorfahrt nach § 8 StVO. Auf ein Abbiegen hätte er nur vertrauen dürfen, wenn neben dem Blinksignal weitere eindeutige Anzeichen wie eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung oder ein erkennbar begonnenes Abbiegemanöver vorgelegen hätten. Das Gericht nahm deshalb eine Mithaftung des Motorradfahrers von einem Drittel an.
Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?
Ein Blinksignal allein hebt die Vorfahrt nicht auf. Wartepflichtige sollten erst fahren, wenn das Abbiegen zweifelsfrei erkennbar ist. Umgekehrt kann ein versehentlich weiterblinkender Vorfahrtberechtigter einen Teil seiner Ansprüche verlieren. Für die Haftungsquote sind Zeugenaussagen, Geschwindigkeit, Fahrbewegung und Unfallspuren entscheidend.
Kurz eingeordnet
Die Quote von einem Drittel ist keine feste Regel für jeden Blinkfehler. Sie beruht auf der konkreten Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge.
Quelle
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2026 – 8 U 5/26 (12 U 20/25).
Amtliche Quelle: Landesrechtsportal Brandenburg
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
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