BAG: Kirchenmitgliedschaft kann berufliche Anforderung sein – aber nicht pauschal

Veröffentlicht am 26. August 2026 um 15:48

21.05.2026 · 8 AZR 194/25 (F) — Kirchliche Arbeitgeber dürfen eine Kirchenmitgliedschaft nicht pauschal für jede Stelle verlangen. Sie kann aber bei einer konkret religionsbezogenen oder repräsentativen Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung sein.

Worum ging es?

Eine konfessionslose Bewerberin hatte sich auf eine Referentenstelle bei einem Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland beworben. Die Ausschreibung verlangte die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehörenden Kirche. Die Bewerberin wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und verlangte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht wies den Entschädigungsanspruch nach erneuter Verhandlung zurück. Die Kirchenmitgliedschaft durfte im konkreten Fall verlangt werden, weil die ausgeschriebene Tätigkeit unter anderem die Vertretung des kirchlichen Arbeitgebers gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Menschenrechtsorganisationen umfasste. Für diese konkrete Stelle bewertete das Gericht die Anforderung als geeignet, erforderlich und angemessen.

Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?

Kirchliche Arbeitgeber sollten für jede Stelle nachvollziehbar dokumentieren, warum eine Religionszugehörigkeit gerade für die konkreten Aufgaben erforderlich ist. Ein allgemeiner Hinweis auf das kirchliche Selbstverständnis genügt nicht in jedem Fall. Bewerber können weiterhin gerichtlich überprüfen lassen, ob die Anforderung tatsächlich mit Art und Ausübung der Tätigkeit zusammenhängt.

Kurz eingeordnet

Die Entscheidung erlaubt keine pauschale Konfessionspflicht. Sie beruht auf den besonderen Repräsentationsaufgaben der ausgeschriebenen Stelle und der gebotenen Abwägung im Einzelfall.

Quelle
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.05.2026 – 8 AZR 194/25 (F).
Amtliche Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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