21.01.2026 · VIII ZR 247/24 — Der Erwerb einer vermieteten Wohnung durch eine aus Familienangehörigen bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts umgeht die gesetzliche Kündigungssperrfrist nicht.
Worum ging es?
Eine vermietete Wohnung wurde an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen, deren Gesellschafter einer Familie angehörten. Nach dem Erwerb wurde eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erklärt. Streitpunkt war, ob die besondere Kündigungssperre des § 577a BGB auch bei dieser Erwerberstruktur eingreift.
Wie hat das Gericht entschieden?
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass der Schutz des Mieters nicht davon abhängt, ob die erwerbende Personengesellschaft ausschließlich aus Familienangehörigen besteht. Maßgeblich ist der gesetzlich beschriebene Erwerbstatbestand. Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung darf die gesetzliche Sperrfrist nicht leerlaufen lassen.
Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?
Bei Erwerb vermieteter Wohnungen durch eine GbR muss vor einer Eigenbedarfskündigung geprüft werden, ob und wie lange die Kündigungssperrfrist läuft. Mieter sollten die Eigentumsumschreibung und die Zusammensetzung der Erwerbergesellschaft prüfen. Erwerber müssen die Sperrfrist bereits bei der Planung des Kaufs berücksichtigen.
Quelle
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2026 – VIII ZR 247/24.
Amtliche Quelle: Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
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