
19.08.2026 · 2 ORs 13/26 —
Sehr dichtes Auffahren ist gefährlich und kann erheblich sanktioniert werden. Für eine strafbare Nötigung müssen jedoch zusätzliche Umstände hinzukommen, die einen gezielten Zwang gegenüber dem vorausfahrenden Fahrer belegen.
VERKEHRSRECHT · 19. AUGUST 2026
Worum ging es?
Ein Autofahrer fuhr über eine gewisse Strecke mit sehr geringem Abstand hinter einem anderen Fahrzeug. Die Vorinstanz wertete das Verhalten als Nötigung im Straßenverkehr. Streitig war, ob bereits das dichte Auffahren den erforderlichen Nötigungsvorsatz und eine verwerfliche Gewaltanwendung belegte.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Oberlandesgericht Hamm verlangte eine genaue Würdigung des gesamten Fahrverhaltens. Dichtes Auffahren allein trägt nicht in jedem Fall eine Verurteilung wegen Nötigung. Erforderlich ist, dass der Fahrer bewusst Druck ausübt, um den Vorausfahrenden zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen.
Bedeutung haben etwa Dauer und Intensität, wiederholtes Betätigen von Lichthupe oder Hupe, riskante Fahrmanöver und die erkennbare Reaktion des Betroffenen. Unabhängig davon können Abstandsverstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot geahndet werden.
Was bedeutet die Entscheidung in der Praxis?
Eine strafrechtliche Bewertung darf nicht allein aus dem gemessenen Abstand abgeleitet werden. Ermittlungsbehörden und Gerichte müssen den Ablauf konkret feststellen. Betroffene sollten Erinnerungen, Zeugen und vorhandene Videoaufnahmen frühzeitig sichern.
Kurz eingeordnet
Der Beschluss verharmlost Drängeln nicht. Er trennt aber den gefährlichen Verkehrsverstoß von der zusätzlichen Strafbarkeit wegen Nötigung und verlangt hierfür belastbare Feststellungen zum Vorsatz.
Quelle
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.03.2026 – 2 ORs 13/26.
Amtlicher Volltext: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/2_ORs_13_26_Beschluss_20260326.html
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
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