WEG: Auch Zweiergemeinschaften brauchen Beschlüsse

Veröffentlicht am 19. August 2026 um 10:34

19.08.2026 · V ZR 68/25 — 
Auch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit nur zwei Mitgliedern dürfen bauliche Veränderungen grundsätzlich nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Vor dem Umbau ist regelmäßig ein Beschluss erforderlich.

 

MIET- & WEG-RECHT · 19. AUGUST 2026

Worum ging es?

Ein in Wohnungseigentum aufgeteiltes Doppelhaus bestand aus nur zwei Einheiten. Eine Eigentümerin ließ ohne vorherigen Beschluss unter anderem Fassaden, Fenster und Terrassentüren verändern und ein neues Gartenhaus errichten. Die Gemeinschaft verlangte den Rückbau.

Wie hat das Gericht entschieden?

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass der Beschlusszwang aus § 20 Abs. 1 WEG grundsätzlich auch in einer Zweiergemeinschaft gilt. Die geringe Zahl der Eigentümer macht eine formale Beschlussfassung nicht entbehrlich.

Etwas anderes kann sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben. Sie kann das Beschlusserfordernis abbedingen, etwa wenn die Einheiten nach ihrer Regelung weitgehend wie real geteilte Grundstücke behandelt werden sollen. Eine erhebliche optische Beeinträchtigung wird außerdem nicht dadurch rechtlich bedeutungslos, dass sie später durch eine Hecke oder andere Bepflanzung verdeckt wird.

Was bedeutet die Entscheidung in der Praxis?

Eigentümer eines aufgeteilten Doppelhauses sollten vor Arbeiten an Fassade, Fenstern, Dach oder Außenanlagen prüfen, ob Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Auch wenn faktisch jeder seine Haushälfte selbst verwaltet, ersetzt diese Praxis keinen Beschluss. Wer ohne Gestattung baut, riskiert Rückbauansprüche.

Kurz eingeordnet

Die Entscheidung betont die formalen Regeln des WEG auch für kleine Gemeinschaften. Zugleich bleibt Raum für abweichende Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung. Deren Wortlaut ist deshalb im Einzelfall besonders wichtig.

Quelle

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2026 – V ZR 68/25.

Amtlicher Volltext: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2025/V_ZR__68-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Erstelle deine eigene Website mit Webador