19.02.2026 · 3 StR 397/25 — Falsche Angaben beim Kurzarbeitergeld können strafbar sein. Der besondere Tatbestand des Subventionsbetrugs greift jedoch nur ein, wenn die Leistung die gesetzlichen Merkmale einer Subvention erfüllt.
Worum ging es?
In einem Strafverfahren ging es um unrichtige Angaben im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld. Das Tatgericht hatte das Verhalten als Subventionsbetrug nach § 264 StGB bewertet. Der Bundesgerichtshof musste klären, ob Kurzarbeitergeld in dieser Konstellation eine Subvention im strafrechtlichen Sinn ist.
Wie hat das Gericht entschieden?
Der Bundesgerichtshof verneinte die Voraussetzungen des § 264 StGB für die untersuchte Leistungskonstellation. Der strafrechtliche Subventionsbegriff ist gesetzlich festgelegt und darf nicht allein wegen des wirtschaftlichen Förderzwecks erweitert werden. Andere Delikte, insbesondere Betrug, können je nach Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung dennoch in Betracht kommen.
Was bedeutet die Entscheidung für die Praxis?
Die rechtliche Einordnung falscher Leistungsanträge erfordert eine genaue Prüfung des Förderinstruments. Verteidigung und Ermittlungsbehörden müssen zwischen Subventionsbetrug und allgemeinem Betrug unterscheiden. Das beeinflusst Tatbestandsvoraussetzungen, Vorsatzprüfung und Verjährung.
Quelle
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.02.2026 – 3 StR 397/25.
Amtliche Quelle: Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Angaben wurden anhand der genannten Quellen zusammengestellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
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