Widerrufenes Geständnis bleibt als Beweis verwertbar

Veröffentlicht am 19. August 2026 um 10:35

19.08.2026 · 6 StR 150/26 — 
Ein Geständnis verschwindet nicht automatisch aus der Beweisaufnahme, wenn es später widerrufen wird. Das Gericht muss jedoch besonders sorgfältig begründen, warum es den früheren Angaben folgt.

STRAFRECHT · 19. AUGUST 2026

Worum ging es?

Das Landgericht Stade verurteilte einen Angeklagten wegen eines im Jahr 2002 begangenen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Für die Überzeugung von seiner Täterschaft war insbesondere ein Geständnis bedeutsam, das er zwischenzeitlich widerrufen und später erneuert hatte.

Wie hat das Gericht entschieden?

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revision. Die umfassende sachlich-rechtliche Überprüfung ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ein Widerruf führt nicht dazu, dass ein früheres Geständnis rechtlich nicht mehr berücksichtigt werden darf. Das Tatgericht muss Entstehung, Inhalt, Widerruf und sonstige Beweismittel würdigen und nachvollziehbar darlegen, weshalb es die Angaben für glaubhaft hält.

Was bedeutet die Entscheidung in der Praxis?

Eine Einlassung im Ermittlungs- oder Hauptverfahren kann langfristige Folgen haben. Ob und wann Angaben gemacht werden, ist daher eine zentrale Verteidigungsentscheidung. Ein Geständnis darf zugleich nicht schematisch übernommen werden, sondern muss im Zusammenhang mit allen Beweisen geprüft werden.

Kurz eingeordnet

Der BGH hat keine neue allgemeine Beweisregel geschaffen, sondern die konkrete Beweiswürdigung bestätigt. Die Bewertung eines widerrufenen Geständnisses bleibt stets vom Einzelfall abhängig.

Quelle

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2026 – 6 StR 150/26.

Amtliche Pressemitteilung Nr. 138/2026: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026138.html

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